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Auf der Registerlasche Restriktionszonen eines Ausbruch im Krisen-Explorer wird über die Schaltflächen
Neu oder
Bearbeiten das Fenster zum Bearbeiten der Angaben zur Restriktionszone aufgerufen.
Das Kombinationsfeld Typ der RZ ist nur beim Hinzufügen einer neuen Restriktionszone verfügbar und bietet alle noch nicht für den Ausbruch gewählte Typen von Restriktionszonen an. Diese Angabe ist obligatorisch und kann nach dem ersten Abspeichern nicht mehr geändert werden.
Der Name der RZ ist ebenfalls obligatorisch und sollte zweckmäßigerweise die leichte Identifikation der RZ erlauben. Dafür bietet sich ggf. eine Kombination aus Bezeichnung des Ausbruchs und dem Typ der RZ an.
Bezeichnung des Ausbruchs |
Typ der Restriktionszone |
Name der Restriktionszone |
Klöß |
Sperrbezirk |
SB Klöß |
Klöß |
Beobachtungsgebiet |
BG Klöß |
Klöß |
Tötungszone (1000-Meter-Radius) |
TZ Klöß |
Barschel |
Sperrbezirk |
SB Barschel |
Der Zuständigkeitsbereich (ZB) kann eine oder mehrere Kreisnummern umfassen. Bei der Abarbeitung von Krisen auf einem Mandanten vom Typ "Zentrale" haben Benutzer mit eingeschränktem Zuständigkeitsbereich nur dann die Möglichkeit die Restriktionszone (Angaben zur Restriktionszone und die Geometrie mit dem Polygon-Editor) zu bearbeiten, wenn sie auf den entsprechenden Zuständigkeitsbereich Zugriff haben. Als Vorgabe erbt die Restriktionszone ihren Zuständigkeitsbereich automatisch vom Ausbruch. Der Zuständigkeitsbereich kann bei Bedarf auf andere Kreise erweitert werden, wenn z.B. Beobachtungsgebiete mehrere Kreise involvieren, um Benutzern dieser Kreise die Möglichkeit zum Bearbeiten der Restriktionszone zu geben. Die Schaltfläche übernimmt den Zuständigkeitsbereich des Ausbruchs, die Schaltfläche
öffnet ein Auswahlfenster zur Auswahl des Zuständigkeitsbereiches.
Zuständigkeitsbereiche
Das Eingabefeld Radius enthält den Mindestradius für die RZ. Er wird entsprechend der Auswahl des Typs der RZ aus Stammdaten vorinstalliert und kann bei Bedarf geändert werden. Dieser Radius wird beim Aufruf des Polygon-Editors mit der Schaltfläche
als Hilfsradius für das Zeichnen eines Polygons angezeigt. Wenn noch kein Polygon für die RZ definiert ist, bietet der Polygon-Editor an, ein Polygon entlang des Radius zu erzeugen.
Die Nummer der RZ wird vom System automatisch erzeugt und setzt sich aus der SO-Nummer und der Schlüsselnummer der RZ zusammen (z.B. SO-Nummer 06-001-00001 und Schlüssel der RZ Sperrbezirk 01 ergibt 06-001-00001#01). Ein Dateiname für das Polygon wird ebenfalls automatisch erzeugt und entspricht der Nummer der RZ, also 06-001-00001#01.plg im genannten Beispiel. Das Polygon der RZ wird primär in der Datenbank gespeichert, es wird jedoch automatisch eine Kopie im Krisenordner abgelegt, womit das Polygon für Auswertungen außerhalb des Krisen-Explorers zur Verfügung steht. Das Feld Stand Polygon zeigt an, wann das Polygon mit dem Polygon-Editor geändert wurde und das Feld Stand Berechnung gibt das Datum der letzten Evaluierung (Berechnung) der RZ über die Schaltfläche
oder den Menüpunkt "Extras - Restriktionszonen berechnen" an, bei der ermittelt wurde, welche Betriebe aus der Betriebsdatei des Mandanten in der RZ liegen.
Das Datum der Bildung der RZ und das Datum der Bekanntmachung der RZ können bearbeitet werden, das Datum der Aufhebung der RZ wird bei der Programmfunktion Ausbruch aufheben automatisch gesetzt.
In der Regel sind für die Betriebe einer RZ eine Reihe von Maßnahmen erforderlich wie der Versand einer Sperrverfügung oder die klinische Untersuchung für einen Sperrbezirk. Die Kontrollkästchen für einzelne Maßnahmen werden bei der Auswahl des Typs einer RZ aus einem Stammdatenkatalog automatisch aktiviert und damit diese Maßnahme als erforderlich markiert. Diese Vorinitialisierung kann beliebig geändert werden, d.h., einzelne oder alle Maßnahmen können beliebig ein- und ausgeschaltet werden.
Bei jedem (!) "Neuberechnen" der RZ mit der Schaltfläche oder den Menüpunkt "Extras - Restriktionszonen berechnen" werden diese Maßnahmen automatisch für alle Betriebe, die für diese RZ ermittelt wurden, mit dem Datum der Bildung der RZ als erforderliche Maßnahme für den Betrieb initialisiert.
Bitte kontrollieren Sie, ob die gewählte Auswahl der Maßnahmen wirklich den Erfordernissen entspricht. Sie können die erforderlichen Maßnahmen in diesem Fenster natürlich zu einem späteren Zeitpunkt beliebig ändern. Bei einem erneuten Evaluieren der RZ mit den beschriebenen Programmfunktionen würden diese neuen Einstellungen verarbeitet werden.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die erforderlichen Maßnahen nur zugewiesen, nicht jedoch entfernt werden! Wenn Sie für einen Sperrbezirk z.B. die Schätzung als eine erforderliche Maßnahme deklarieren (das zugehörige Kontrollkästchen in diesem Fenster aktivieren) und die RZ berechnen, dann würden alle Betriebe in dieser RZ Sperrbezirk mit der Maßnahme "Schätzung erforderlich" gekennzeichnet werden. Wenn für einzelne Betriebe die Schätzung doch nicht erforderlich ist, dann ist diese Maßnahme für die betreffenden Betriebe manuell zu entfernen (Datum "erforderlich" ist zu löschen). Um zu verhindern, dass die Maßnahme mit jeder Neuberechnung der RZ wieder erneut zugewiesen wird, ist das Kontrollkästchen für die Maßnahme bei den Angaben zur Restriktionszonen (also in diesem Fenster) unbedingt zu deaktivieren.
Bitte beachten Sie das besondere Verhalten bei den Maßnahmen "Untersuchung" und "Probenahme"! Die automatische Zuweisung von Maßnahmen ist hier aus verschiedensten Gründen problematisch. Für einen Betrieb können mehrere Untersuchungen notwendig sein. Bei überlappenden Restriktionszonen könnte so der Fall eintreten, dass eine Untersuchung des Betriebes "klinische Untersuchung für Restriktionszone A" und eine Untersuchung "klinische Untersuchung für Restriktionszone B" zeitlich nahe beieinander liegen und zusammengefasst werden oder im Bestand festgelegt wird, dass eine Probenahme erforderlich oder nicht erforderlich ist. Daher weist TSN einem Betrieb eine Untersuchung für einen bestimmten Untersuchungsgrund und für eine Restriktionszone nur einmal (bzw. nur bei deren Nichtexistenz) zu. Weitere Änderungen dieser Untersuchung müssen dann beim jeweiligen Betrieb manuell vorgenommen werden. Vergleichen Sie auch die Hinweise zum Bearbeiten von Untersuchungen.
TSN geht wie folgt vor:
•Beim Berechnen der Restriktionszone wird geprüft ob eine Maßnahme "Untersuchung" als erforderlich markiert ist. Für den Betrieb in der Restriktionszone wird dann überprüft, ob für den jeweiligen Untersuchungsgrund und die jeweilige Restriktionszone bereits einen Eintrag für die entsprechende Untersuchung existiert.
oEintrag nicht vorhanden:
Ist dieser Eintrag nicht vorhanden, wird er hinzugefügt, z.B. "klinische Untersuchung in der Restriktionszone A". Das Datum "Erforderlich" wird für die klinische Untersuchung gesetzt. Dann wird überprüft, ob die Maßnahme "Probennahme" erforderlich ist und bei Bedarf auch das Datum "Erforderlich" für die Probenahme gesetzt.
oEintrag vorhanden:
Ist der Eintrag für den Untersuchungsgrund und die Restriktionszone in der Tabelle der Untersuchungen bereits vorhanden, wird dieser nicht verändert. Auch dann, wenn das Datum "Erforderlich" für die klinische Untersuchung manuell entfernt worden oder das Datum "Erforderlich" für die Probenahme leer ist, obwohl die Maßnahme bei den Angaben zur Restriktionszone als erforderliche Maßnahme gekennzeichnet ist.
Was (also) nicht geht:
Man kann nachträglich (nach erfolgter Berechnung der Restriktionszone) für ein und den selben Untersuchungsgrund keine Probenahme mehr hinzufügen, da wie oben beschrieben, Untersuchung und Probenahme für ein und denselben Untersuchungsgrund einem Betrieb nur einmal zugewiesen werden.
Beispiel:
Es wird die Maßnahme Untersuchung mit dem Grund "klinische Untersuchung" als erforderlich markiert.
Wird jetzt die Restriktionszone berechnet, wird jedem Betrieb in der RZ die Untersuchung "klinische Untersuchung" ohne Probenahme zugewiesen, da die Maßnahme "Probenahme" nicht aktiviert worden war.
Wird jetzt die Maßnahme "Probenahme" aktiviert...
... und die Programmfunktion zum Berechnen von RZ aufgerufen, existiert der Eintrag für die Untersuchung "klinische Untersuchung" bereits und wird nicht mehr modifiziert, insbesondere wird dem Eintrag keine Probenahme zugeordnet.
Was geht:
Der Untersuchungsgrund kann geändert werden.
Beispiel:
Es wird die Maßnahme Untersuchung mit dem Grund "klinische Untersuchung" als erforderlich markiert.
Wird jetzt die Restriktionszone berechnet, wird jedem Betrieb in der RZ die Untersuchung "klinische Untersuchung" ohne Probenahme zugewiesen, da die Maßnahme "Probenahme" nicht aktiviert worden war.
danach wird die Maßnahme Untersuchung mit dem Grund "Tötungsuntersuchung" und die Probenahme als erforderlich markiert.
Wird jetzt die Restriktionszone berechnet, wird jedem Betrieb in der RZ (zusätzlich zu der vorherigen "klinischen Untersuchung") die Untersuchung "Tötungsuntersuchung" mit Probenahme zugewiesen.
Mit der Schaltfläche "Restriktionszone aufheben" wird die Programmfunktion Restriktionszone aufheben aktiviert, die den Bearbeitungsstatus von Maßnahmen der Betriebe der Restriktionszone ermittelt und die Eingabe eines Aufhebungsdatums und damit die Aufhebung einer Restriktionszone ermöglicht.
Wurde eine Restriktionszone aufgehoben, erscheint im Krisen-Explorer das Symbol als Sperrstatus neben der Restriktionszone und es können die Angaben zur betreffenden Restriktionszone inklusive des Polygons der Restriktionszone nicht mehr bearbeitet werden.
Bitte verwechseln Sie diese Funktion nicht mit der Programmfunktion
Ausbruch aufheben, die einen Ausbruch und alle seine Restriktionszonen aufhebt. Wurde ein Ausbruch aufgehoben, ist es nicht mehr möglich, seine Restriktionszonen zu manipulieren.
Ist eine Restriktionszone aufgehoben, können keinerlei Angaben zur Restriktionszone in diesem Fenster bearbeitet werden. Lediglich die Schaltfläche "Aufhebung rückgängig machen" kann betätigt werden. Damit kann die Restriktionszone wieder "aktiviert" werden und erscheint im Krisen-Explorer wieder mit dem Symbol als Sperrstatus.