Ausbruch aufheben

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Ausbruch aufheben

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Ausbruch aufheben

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Die Programmfunktion "Ausbruch aufheben" erlaubt die Eingabe des Aufhebungsdatums und evaluiert das Vorliegen der Bedingungen zum Aufheben eines Ausbruchs.

Sperrzeit und Aufhebungsdatum

Ausgehend vom Datum der Grobreinigung  / der Vordesinfektion des Ausbruchsbetriebes wird die Sperrzeit (abhängig von jeweiligen Tierseuche) aufgeschlagen, um das frühste mögliche Datum für die Aufhebung des Ausbruchs zu berechnen.

Maßnahmen und Sperrzeiten Kontaktbetriebe

In der Tabelle werden für alle Betriebe, die in Restriktionszonen des Ausbruchs liegen, die noch zu erledigenden Maßnahmen ermittelt, das heißt, alle Maßnahmen mit dem Status "erforderlich" (Maßnahme rot hinterlegt) oder "eingeleitet" (Maßnahme gelb hinterlegt) werden zum jeweiligen Betrieb angezeigt.

Zusätzlich werden alle relevanten Kontaktbetriebe des Ausbruchs dahingehend überprüft, ob eine dort angegebene Sperrzeit ggf. die Sperrzeit und damit das frühste mögliche Datum für die Aufhebung des Ausbruchs verlängert.

Hinweis: Über verweisAngaben zum Betrieb kann einem Betrieb die Eigenschaft relevanter Kontaktbetrieb eines Ausbruchs zu sein, zugewiesen werden.

Idealerweise wird kein Betrieb mit offenen Maßnahmen oder relevanter Kontaktbetrieb mit aktiver Sperrzeit ermittelt, so dass der Ausbruch ohne Bedenken aufgehoben werden kann.

TSN lässt die Aufhebung eines Ausbruchs auch bei ausstehenden  Maßnahmen für Betriebe in Restriktionszonen zu, wenn die folgende Abfrage ausdrücklich bestätigt wird.

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Hintergrund ist, dass Betriebe häufig in den Restriktionszonen verschiedener Ausbrüche liegen können und zu erledigende Maßnahmen durch einen anderen als den hier aufzuhebenden Ausbruch veranlasst sind. Bitte überprüfen Sie die einzelnen Betriebe, ob die ausstehenden Maßnahmen für die Aufhebung des Ausbruchs nicht relevant sind.

ic_finger32Über eine Quickinfo (Mauszeiger wird in der Tabelle auf die Zeile eines Betriebes positioniert) wird für jeden Betrieb angezeigt, von welchen Restriktionen er betroffen ist. So kann ermittelt werden, ob der jeweilige Betrieb neben einer Restriktionszone des aufzuhebenden Ausbruchs noch von Restriktionen anderer Ausbrüche betroffen ist.