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Die Programmfunktion "Restriktionszone aufheben" zeigt "offene" Maßnahmen für Betriebe in der gewählten Restriktionszone an und erlaubt die Eingabe eines Aufhebungsdatums und damit die Aufhebung der Restriktionszone. Wurde eine Restriktionszone aufgehoben, können die Angaben zur Restriktionszone sowie das Polygon der Restriktionszone nicht mehr bearbeitet werden. Die Aufhebung einer Restriktionszone kann rückgängig gemacht werden, solange der zugehörige Ausbruch (Verdacht) nicht aufgehoben wurde.
Bitte beachten Sie, dass beim Aufheben eines Ausbruchs (Verdachts) ebenfalls alle zugehörigen Restriktionszonen des Ausbruchs (Verdacht) aufgehoben werden. Angaben zum Ausbruch bearbeiten und Ausbruch aufheben
Sollen Restriktionszonen vor der Aufhebung des Ausbruchs (Verdachts) aufgehoben werden, kann die hier beschriebene Programmfunktion genutzt werden. So könnte z.B. das Beobachtungsgebiet eines Ausbruchs vor dem Ausbruch aufgehoben werden. Somit wären Betriebe, die von keinen weiteren Sperren (Restriktionszonen anderer Ausbrüche) betroffen sind, als nicht mehr gesperrt gekennzeichnet.
Beachten Sie, dass TSN momentan nicht unterstützt, ein Sperrgebiet aufzuheben und fortan als Teil des Beobachtungsgebiet gelten zu lassen. In diesem Fall sollten Sie den Sperrbezirk in TSN nicht aufheben, um Betriebe im Sperrbezirk nicht fälschlicherweise als "nicht mehr gesperrt" zu markieren.
In der Tabelle werden für alle Betriebe der betreffenden Restriktionszone die noch zu erledigenden Maßnahmen ermittelt, das heißt, alle Maßnahmen mit dem Status "erforderlich" (Maßnahme rot hinterlegt) oder "eingeleitet" (Maßnahme gelb hinterlegt) werden zum jeweiligen Betrieb angezeigt. Zusätzlich werden alle Betriebe in der Restriktionszone überprüft, ob eine Sperrzeit aufgrund von Kontakten angegeben ist.
TSN lässt die Aufhebung eines Restriktionszone auch bei ausstehenden Maßnahmen für Betriebe in der Restriktionszone zu. Hintergrund ist, dass Betriebe häufig in den Restriktionszonen verschiedener Ausbrüche liegen können und zu erledigende Maßnahmen durch einen anderen Ausbruch veranlasst sind. Bitte überprüfen Sie die einzelnen Betriebe, ob die ausstehenden Maßnahmen für die Aufhebung der Restriktionszone nicht relevant sind.
Über eine Quickinfo (Mauszeiger wird in der Tabelle auf die Zeile eines Betriebes positioniert) wird für jeden Betrieb angezeigt, von welchen Restriktionen er betroffen ist. So kann ermittelt werden, ob der jeweilige Betrieb neben einer Restriktionszone des aufzuhebenden Ausbruchs noch von Restriktionen anderer Ausbrüche betroffen ist.