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Zuständigkeitsbereiche |
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Ab Version 3.1 integriert TSN ein Konzept zur Verarbeitung von Zuständigkeitsbereichen, um insbesondere die Abarbeitung von Krisen auf zentralen Mandanten besser zu reglementieren.
Einem Benutzer können ein oder mehrere Kreisnummern als Zuständigkeitsbereich zugeordnet werden. Benutzer ohne expliziten Zuständigkeitsbereich können auf alle Zuständigkeitsbereiche des Mandanten entsprechend ihrer sonstigen Rechte zugreifen.
Den Benutzern eines Mandanten können mit dem Menüpunkt „Mandant - Benutzerverwaltung“ (oder innerhalb der Mandantenverwaltung des Systemadministrators) Zuständigkeitsbereiche zugeordnet werden. Selbstredend macht dies nur Sinn, wenn es sich um einen Mandanten handelt, der mehrere Zuständigkeitsbereiche einschließt („Zentrale“).
Bei einer Installation auf einem Landes-Server wird im Allgemeinen so verfahren, dass es einen zentralen Mandanten und des Weiteren für jeden Kreis einen eigenen Mandanten gibt. Standardmäßig wird mit dem jeweiligen Kreismandanten gearbeitet, bei dem dann auch die Benutzer des jeweiligen Kreises eingerichtet sind. Für den Fall, dass Krisen durch die Kreise mit dem zentralen Mandanten abgearbeitet werden sollen, wäre es demzufolge nötig, dass die Benutzer unter Angabe des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches auch beim zentralen Mandanten eingerichtet werden müssten, was zu einem erheblichen Mehraufwand bei der Administration führen würde.
Dafür gibt es in der Version 3.1 eine einfache Lösung: Bei den Einstellungen des zentralen Mandanten ist auf der Registerkarte „Allgemein“ das Kontrollkästchen „Weiterleitung erlauben“ zu aktivieren. Was ist darunter zu verstehen? Ein Benutzer meldet sich wie gewohnt bei seinem Kreis-Mandanten an. Mit dem Menüpunkt „Mandant weiterleiten“ oder einfach durch Betätigen von Strg+W wird die Weiterleitung aktiviert. TSN überprüft, ob es einen zentralen Mandanten gibt, der den Kreis des Mandanten involviert. Wenn ja, wird der Benutzer beim zentralen Mandanten angemeldet (auch wenn er dort nicht explizit als Benutzer eingerichtet ist) und sein Zuständigkeitsbereich wird automatisch auf den des Kreises gesetzt, bei dem er sich ursprünglich angemeldet hatte. Seine weiteren Rechte werden von denen übernommen, die ihm beim jeweiligen Kreis eingeräumt waren. (Ggf. werden bestimmte Administrationsrechte reduziert: Ein weitergeleiteter Benutzer des Kreises kann bei der Zentralen keine Einstellungen ändern oder Benutzer bearbeiten).
Lediglich die Benutzer einer Zentralen, die keinem Kreis zugeordnet sind, sind demzufolge noch als Benutzer der Zentrale über die Benutzerverwaltung derselben hinzuzufügen. Wie bereits unter „Explizite Zuordnung“ beschrieben, kann dort ein Zugriff auf bestimmte oder alle Daten eingeräumt werden, indem ihnen ein Zuständigkeitsbereich zugeordnet wird (z.B. Kreise eines Regierungspräsidiums) oder kein Zuständigkeitsbereich angegeben wird (Zugriff auf alle Kreise).
Beim Import der Betriebsdaten aus BALVI wird der Zuständigkeitsbereich für den Betrieb übergeben. Für weitere Objekte (z.B. Ausbrüche) wird der Zuständigkeitsbereich aus dem des Betriebes abgeleitet bzw. kann manuell vergeben werden. So kann einer Krise in der Krisenverwaltung ein Zuständigkeitsbereich (ein oder mehrere Kreisnummer) zugeordnet werden. In diesem Falle haben nur die Benutzer mit diesem Zuständigkeitsbereich die Möglichkeit, diese Krise mit dem Krisen-Explorer zu öffnen.
Der Zuständigkeitsbereich eines Ausbruchs leitet sich aus dem des betroffenen Betriebs ab bzw. wird bei Wildtierfällen manuell zugeordnet. Restriktionszonen übernehmen den Zuständigkeitsbereich des Ausbruchs. Fällt eine Restriktionszone in mehrere Kreise (Zuständigkeitsbereiche), kann der Zuständigkeitsbereich durch einen berechtigten Benutzer (der schon Zugriff auf die Restriktionszone hat) auf andere Zuständigkeitsbereiche erweitert werden. Maßnahmen für Betriebe einer Krise können nur von Benutzern bearbeitet werden, in deren Zuständigkeitsbereich der Betrieb liegt.
Grundsätzlich gilt, dass ein Benutzer der auf „Objekte“ (Betriebe, Ausbrüche, Restriktionszonen) mit Schreibrechten zugreifen darf, dies nur für Betriebe und deren Maßnahmen, Ausbrüche, Restriktionszonen usw. seines Zuständigkeitsbereiches schreibend kann, jedoch für alle Objekte außerhalb seines Zuständigkeitsbereiches den lesenden Zugriff hat. Eine (bereits erwähnte) Ausnahme ist die Krise an sich: Ist für die Krise ein Zuständigkeitsbereich angegeben, kann diese prinzipiell nur durch Benutzer mit entsprechendem Zuständigkeitsbereich geöffnet werden.
Bei der praktischen Arbeit mit TSN werden für Benutzer mit eingeschränktem Zugriff im Krisen-Explorer standardmäßig nur die Betriebe angezeigt, die in seinem Zuständigkeitsbereich liegen. Auch bei der Erstellung von Übersichten werden per Vorgabe nur die Betriebe seines Zuständigkeitsbereiches bei der Berechnung berücksichtigt. Damit hat der Bearbeiter des Kreises zunächst eine Sicht auf "seine" Situation.
Bei Deaktivierung dieser Filter kann schnell auf die Gesamtsituation umgeschaltet werden. Dabei wird bei den jeweiligen Objekten (Betriebe, Ausbrüche usw.) über ein Farbleitsystem verdeutlicht, welche Objekte in den eigenen Zuständigkeitsbereich fallen (grün). |
Eine Installation auf einem Landesserver beinhaltet alle Kreise des Landes als separate Mandanten und einen zentralen Mandanten, der die Daten aller Kreise involviert.
Der Benutzer „Fred Kyffhäuser“ meldet sich beim Kreis „Kyffhäuserkreis“ (16065) an und betätigt STRG+W zur Weiterleitung auf die ‚Zentrale‘ (16000). Dort erhält er automatisch den Zuständigkeitsbereich 16065. Fred Kyffhäuser öffnet die Krisenverwaltung und legt die neue Krise „Schlimmer Ausbruch“ an. Die Krise übernimmt automatisch per Vorgabe den Zuständigkeitsbereich von Fred Kyffhäuser (16065). Damit kann die Krise nur von Benutzern geöffnet werden, die Zugriff auf den Kyffhäuserkreis haben.
Bei der Auswahl eines Ausbruchsbetriebes beim Bearbeiten der Angaben zu einem Ausbruch aus dem Kyffhäuserkreis erhält dieser ebenfalls den Zuständigkeitsbereich 16065. Gleiches gilt für Restriktionszonen, die den Zuständigkeitsbereich automatisch vom Ausbruch erben.
Jetzt stellt Fred Kyffhäuser jedoch fest, dass das Beobachtungsgebiet eines Ausbruchs in den Nachbarkreis „Saale-Unstrut-Kreis“ (16064) hineinragt. Bei den Angaben zur Restriktionszone (besagtes Beobachtungsgebiet) fügt Fred Kyffhäuser die Nummer 16064 hinzu. In der Krisenverwaltung erweitert Fred Kyffhäuser den Zuständigkeitsbereich der Krise „Schlimmer Ausbruch“ (mit der Schaltfläche ‚Angaben bearbeiten‘) ebenfalls um den Zuständigkeitsbereich 16064.
Fred Kyffhäuser informiert Ralf Unstrut aus dem benachbarten Saale-Unstrut-Kreis darüber, dass er jetzt auf die Krise zugreifen kann. Der Benutzer „Ralf Unstrut“ meldet sich beim Kreis „Saale-Unstrut-Kreis“ (16064) an und betätigt STRG+W zur Weiterleitung auf die ‚Zentrale‘ (16000). Dort erhält er automatisch den Zuständigkeitsbereich 16064. Er öffnet die Krise und vervollständigt das Beobachtungsgebiet für sein Kreisgebiet. Nach dem Berechnen der Restriktionszonen hat jeder der beiden die Möglichkeit, die Maßnahmen der Betriebe für sein Kreisgebiet zu bearbeiten.
Ein Benutzer des zentralen Mandanten, der ohne expliziten Zuständigkeitsbereich in der Benutzerverwaltung eingerichtet worden ist, kann jederzeit auf die Krise zugreifen, um z.B. Lagedarstellungen oder Übersichten zu erstellen.