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Auf der Registerkarte Allgemein können Adressangaben, der Typ des Mandanten (Kreisamt oder Zentrale), Verzeichnisse und Adressen für Online-Funktionen geändert werden.
TSN unterscheidet zwei Arten von Mandanten: Kreisämter und Zentralen. Letztere können aus mehreren Kreisen bestehen. Der Typ des Mandanten wird vom Systemadministrator beim Einrichten des Mandanten festgelegt und kann bei Bedarf geändert werden, wenn zum Beispiel im Krisenfall mit den administrativen Grenzen und Ortsteilen weiterer Kreise gearbeitet werden soll. Bei Zentralen werden die gewünschten Kreise mit der Schaltfläche ausgewählt. Kreis auswählen
Für zentrale Mandanten kann die Weiterleitung von Anmeldungen erlaubt werden. Benutzer von Kreisen melden sich wie gewohnt bei ihrem Kreismandanten an. Mit dem Menüpunkt "Mandant - Weiterleiten" wird ihre Anmeldung dann auf eine Zentrale (z.B. zentraler Landesmandant, der alle Kreise enthält) weitergeleitet. Sie werden dort mit dem Zuständigkeitsbereich ihres Kreises angemeldet, ohne explizit in der Benutzerverwaltung des zentralen Mandanten vorhanden zu sein. Damit erfolgt die eigentliche Benutzerverwaltung nur an einer Stelle, nämlich bei jeweiligen Kreis. Dabei werden die Rechte des Benutzers zunächst übernommen und werden durch die Einstellungen, die über die Schaltfläche im Dialogfenster Benutzerrechte bei Weiterleitung modifizieren angegeben wurden, ggf. auf eine "maximale" Stufe reduziert.
Die unter Globale Einstellungen - Verzeichnisse angegebenen Verzeichnisse können bei Bedarf für jeden Mandanten modifiziert werden. Erfolgt beim Mandanten keine explizite Angabe eines vom globalen Standard abweichenden Verzeichnisses, wird die jeweilige Vorgabeeinstellung verwendet.
Die unter Globale Einstellungen - Kommunikation angegebenen Adressen für Online-Funktionen können bei Bedarf für Mandanten geändert werden. Normalerweise besteht kein Grund, die Adressen an dieser Stelle zu ändern, es sei denn, dass auf vom Standard abweichende Systeme im Rahmen von Test, Entwicklung und Erprobung zugegriffen werden soll.