Nutzungsbedingungen des Karten-Explorers

<< Klicken um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >>

Navigation:  Einführung >

Nutzungsbedingungen des Karten-Explorers

Previous pageReturn to chapter overviewNext page

Gegenstand des Vertrages:

Gegenstand des Vertrages ist das Computerprogramm Karten-Explorer sowie die Programmbeschreibung. Das FLI (Friedrich-Loeffler-Institut, https://www.fli.de) macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.

Umfang der Benutzung:

Die FLI gewährt das uneingeschränkte Recht zur Nutzung zur wissenschaftlichen, behördlichen oder privaten Nutzung der Software. Eine weitergehende Nutzung (insbesondere kommerzielle) ist nicht zulässig.

Der Zugriff auf die Plattform des Tierseuchennachrichten-Systems TSN ist nur den Veterinärbehörden Deutschlands gestattet.

Die entsprechenden Zugangsdaten sind Dritten gegenüber geheim zu halten. Die auf der Plattform bereitgestellten Karten, insbesondere die Deutsche Topografische Karte 1:25.000 (DTK25) und Vektordaten für administrative Grenzen sind ausschließlich für die Tierseuchenbekämpfung bestimmt. Die Nutzung herunter geladener Karten zu anderen Zwecken ist nur erlaubt, wenn dies durch die Nutzungsverträge der jeweiligen Behörde mit dem zugehörigen Landesvermessungsamt gedeckt ist.

Die Dienste des BKG zur Geokodierung und Routenberechnung sind bei Verwendung des Karten-Explorers innerhalb der Domäne des FLI automatisch verfügbar. Alternativ können diese Dienste für die  Dauer der Sitzung des Karten-Explorers  über die Eingabe der Zugangsdaten zu TSN freigeschaltet werden. Zusätzlich ist es möglich, einen individuellen Freischaltcode vom Support des Karten-Explorers zu erhalten. Nutzen Sie dazu den Menüpunkt "Hilfe - Freischaltung anfordern" im Hauptfenster der Anwendung.

Dauer des Vertrages:

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

Schadensersatz bei Vertragsverletzung:

Die FLI macht darauf aufmerksam, dass Sie als Lizenznehmer für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die dem FLI sowie weiteren Urhebern aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen.

Gewährleistung und Haftung des FLI:

Die FLI übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software mit anderen von Lizenznehmer ausgewählten Programmen und Daten (GIS-Daten) zusammenarbeitet. Die Benutzung der Software erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden oder Nachteile, die aus der Benutzung der Software resultieren, haftet der Lizenznehmer uneingeschränkt. Dies schließt eventuell durch die Manipulation von Karten und Daten mit dem Karten-Explorer (z.B. Koordinatentransformation oder das Bearbeiten von Attributen) verursachte Beschädigungen derselben ausdrücklich ein.

Bei der Nutzung des Karten-Explorers in Verbindung mit Softwareprodukten anderer Hersteller wie z.B. Google Earth oder Google Maps ist der Benutzer für die Einhaltung von Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller und die Beachtung der Datenschutzbestimmungen der Behörden selbst verantwortlich. Dies gilt im Besonderen auch für die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes.