<< Klicken um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Stichprobenberechnung |
Hinweise zur Stichprobenberechnung |
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Die Programmfunktion des TSN zur Stichprobenabschätzung ist für den Nachweis der Freiheit einer Krankheit (freedom from disease) programmiert worden. Dabei werden ein „best case“ und ein „worst case“ Szenario simuliert. Dadurch können sich je nach Situation Stichprobenumfänge ergeben, die wesentlich höher oder niedriger ausfallen als für den Zweck der Untersuchungen im Tierseuchenfall notwendig ist. Weiterhin wird angenommen, dass perfekte diagnostische Tests (Sensitivität und Spezifität 100 %) zur Verfügung stehen und dass in jedem Betrieb nur eine einzige epidemiologische Einheit vorliegt.
Das Stichprobenmodul liefert daher lediglich Anhaltspunkte für eine Abschätzung des erforderlichen Aufwands an Personal, Material und Laborkapazitäten. Es ist beispielsweise für die Abschätzung der Gesamtstichprobenumfangs zur Untersuchung in Schutz- oder Überwachungszonen (vor Schlachtung / Tötung oder vor Aufhebung von Beschränkungen) oder zur Stichprobenabschätzung in einem MKS-Impfgebiet geeignet.
Das Stichprobenmodul ist nicht für die Berechnung des erforderlichen Stichprobenumfangs in einzelnen Betrieben gedacht, da dieser von den örtlichen Gegebenheiten – insbesondere der Anzahl epidemiologischer Einheiten – abhängig ist. Für eine exakte, auf den Einzelbestand bezogene Ermittlung des Stichprobenumfangs muss
•die genaue Anzahl der im Betrieb gehaltenen empfänglichen Tiere und
•die Anzahl epidemiologischer Einheiten pro Tierart im Betrieb (zur Definition „epidemiologische Einheit“ siehe Glossar des TSN) bekannt sein.
Darüber hinaus muss vorab festgelegt werden, welches Ziel mit der Stichprobenuntersuchung erreicht werden soll. Letzteres sei anhand von drei verschiedenen Untersuchungsgründen erläutert:
1.Bei der Untersuchung in einem seuchenverdächtigen Betrieb soll die Frage geklärt werden: Befinden sich in diesem Bestand infizierte Tiere? Hierfür sollten vornehmlich Tiere mit klinischen Symptomen (z.B. bei Schweinepest Fieber, Apathie o.ä.) untersucht werden. Bei dieser Art der Stichprobenauswahl muss in Kenntnis der Situation vor Ort eine Entscheidung zum jeweiligen Vorgehen getroffen werden, die sich auf den Stichprobenumfang auswirkt. Jedoch ist dieses Auswahlverfahren je nach Tierseuche unterschiedlich (z.B. KSP, ABE).
2.In einem Betrieb soll durch Untersuchung einer Stichprobe gezeigt werden, dass eine Tierseuche nicht oberhalb einer festgelegten Prävalenzschwelle vorkommt („freedom from disease“). Zur Berechnung der erforderlichen Stichprobenumfänge muss die Anzahl der in jeder Stallabteilung gehaltenen Tiere, die Anzahl der Stallabteilungen im Betrieb sowie die zu wählende Prävalenzschwelle (Designprävalenz) bekannt sein. 3. Bei der Untersuchung eines Betriebes, in dem eine Tierseuche nachgewiesen wurde, soll die Prävalenz in einzelnen Stallabteilen geschätzt werden, zum Beispiel um ggf. Rückschlüsse auf Einschleppungsursache und -zeitpunkt ziehen zu können. Für diese Fragestellung müssten unter Umständen erheblich größere Stichprobenumfänge realisiert werden als in Beispiel 2.
3.Bei der Untersuchung eines Betriebes, in dem eine Tierseuche nachgewiesen wurde, soll die Prävalenz in einzelnen Stallabteilen geschätzt werden, zum Beispiel um ggf. Rückschlüsse auf Einschleppungsursache und -zeitpunkt ziehen zu können. Für diese Fragestellung müssten unter Umständen erheblich größere Stichprobenumfänge realisiert werden als in Beispiel 2.